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General Terms and Conditions

Version of 2026-08-04

The contract language is German. Only the German wording below is binding; the translated headings serve orientation only.

Provider within the meaning of these terms

medairon UG (haftungsbeschränkt)
Kersbacher Str. 38
91233 Neunkirchen a. Sand
Amtsgericht Nürnberg, HRB 45807
Manfred Deinzer
DE463274948

§ 1 Scope and definitions

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform „medairon“ zwischen der medairon UG (haftungsbeschränkt) als Anbieter und ihren Kunden.

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

(3) Vertragsabschlüsse sind auf Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union beschränkt; Bestellungen aus anderen Staaten sind ausgeschlossen.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.

§ 2 Services and allocation of roles

§ 2 Leistung und Rollenabgrenzung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software-Plattform als Werkzeug zur Dokumentation und Unterstützung der regulatorischen Compliance-Arbeit (insbesondere im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)) bereit.

(2) Der Anbieter trifft keine Konformitätsentscheidung, garantiert keine regulatorische Konformität und erbringt keine Rechts-, Medizinprodukte- oder sonstige Beratungsleistung. Die regulatorische Verantwortung verbleibt vollständig beim Kunden. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der von ihm eingegebenen Daten und der mit Hilfe der Plattform erstellten oder verwalteten Dokumente allein verantwortlich.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der gebuchten Leistungsstufe, den gebuchten Modulen sowie der jeweils abrufbaren Leistungsbeschreibung.

§ 3 Conclusion of contract, registration, territorial availability, modules

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, territoriale Verfügbarkeit, Module

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Leistungsstufen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Bestellung im Online-Checkout und Bestätigung/Freischaltung durch den Anbieter zustande. Der Kunde ist verpflichtet, im Checkout eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Der Anbieter prüft diese Nummer automatisiert über das VIES-System der EU-Kommission. Die Angabe und erfolgreiche Validierung einer USt-IdNr. ist Voraussetzung des Vertragsschlusses; kommt es trotzdem zu einem Vertrag mit einem Kunden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt § 3 Abs. 4 (Rücktrittsrecht) entsprechend.

(2) Kunden müssen bei Registrierung zutreffende und vollständige Angaben machen und diese aktuell halten.

(3) Die Plattform ist modular aufgebaut; weitere Module und Nutzerplätze (Seats) können kostenpflichtig hinzugebucht werden; es gelten die jeweils gebuchten Entitlements.

(4) Kommt entgegen § 1 Abs. 2 ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) zustande, sind sowohl der Anbieter als auch der Verbraucher berechtigt, von dem Vertrag in Textform zurückzutreten. Bereits empfangene Leistungen sind im Rücktrittsfall zurückzugewähren. Rechte des Anbieters aus § 123 BGB bleiben unberührt.

§ 4 Term, renewal, termination, data export

§ 4 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Datenexport

(1) Die Nutzung erfolgt im Abonnement mit der im Checkout gewählten Abrechnungsperiode (z. B. monatlich), in Euro. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2) Bucht der Kunde während einer laufenden Abrechnungsperiode zusätzliche Module oder Seats hinzu, werden diese sofort freigeschaltet und für die laufende Periode anteilig (pro rata) berechnet.

(3) Der Kunde kann das Abonnement oder einzelne Module jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte für die laufende Periode erfolgt nicht; die Leistung bleibt bis zum Periodenende nutzbar.

(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung eines Moduls stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 90 Tagen einen lesenden Zugriff (Read-only) sowie eine Exportmöglichkeit für die im Modul entstandenen Daten und Nachweise bereit. Der Export erfolgt in offenen, lesbaren Formaten (PDF für Nachweise sowie strukturiert als CSV und/oder JSON für Daten). Der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf des Zeitraums rechtzeitig auf das bevorstehende Ende des lesenden Zugriffs hin.

(5) Es obliegt dem Kunden, den Export innerhalb des Zeitraums nach Absatz 4 vollständig durchzuführen. Nach Ablauf ist der Anbieter berechtigt, die betreffenden Daten zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Anbieters entgegensteht.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 5 Prices, payment, payment processing, price adjustment

§ 5 Preise, Zahlung, Zahlungsabwicklung, Preisanpassung

(1) Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; ergänzend gelten dessen Bedingungen.

(3) Die Entgelte sind jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode im Voraus fällig; bei Jahresabonnements ist das Jahresentgelt zu Periodenbeginn in voller Höhe fällig. Bei Nachbuchen zusätzlicher Module oder Seats während einer laufenden Periode erfolgt die sofortige Freischaltung und eine zeitanteilige Berechnung (Pro-Rata) für die laufende Periode.

(4) Der Anbieter kann Entgelte für künftige Abrechnungsperioden anpassen, sofern und soweit (i) Personal-, Energie-, Rechenzentrums-, Lizenz- oder sonstige Vorleistungskosten des Anbieters, (ii) allgemeine Lebenshaltungskosten gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) Deutschland oder (iii) gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, die die Leistungserbringung betreffen, sich nach Vertragsschluss wesentlich ändern. Die Anpassung ist der Höhe nach auf die prozentuale Veränderung der maßgeblichen Kostenkomponenten seit der letzten Preisfestsetzung begrenzt; Kostensenkungen werden in der Preisbildung berücksichtigt (Äquivalenzwahrung). Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, endet der Vertrag für das betroffene Produkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bis dahin gelten die bisherigen Preise. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten Preise ab der nächsten Abrechnungsperiode. Auf diese Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

(5) Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen; der Anbieter stellt in diesen Fällen Rechnungen mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und den gesetzlich geforderten Pflichtangaben aus.

§ 6 Customer obligations

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die inhaltliche Richtigkeit und Zulässigkeit der von ihm eingegebenen Daten sicher und gewährleistet, dass er zur Verarbeitung (auch personenbezogener) Daten berechtigt ist.

(2) Der Kunde sichert seine Zugangsdaten und haftet für Handlungen der von ihm eingeladenen Nutzer.

(3) Er erfüllt eigene gesetzliche Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten, insbesondere die Aufbewahrung von MDR-Nachweisen in eigener Verantwortlichkeit; der Anbieter übernimmt diese Aufbewahrungspflichten nicht. Der Kunde nutzt die Plattform nicht rechtswidrig.

§ 7 Availability, maintenance

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung

Der Anbieter stellt die Plattform nach dem Stand der Technik mit einer Ziel-Mindestverfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit; hiervon ausgenommen sind (i) vorab angekündigte Wartungsfenster, (ii) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen bei Vorleistern/Hosting-Dienstleistern außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchführen und vorab ankündigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

§ 8 Liability

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat; unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für regulatorische Folgen daraus, dass der Kunde seiner Verantwortung nach § 2 und § 6 nicht nachkommt; insbesondere nicht für die regulatorische Konformität, Anerkennung oder Marktfähigkeit der Produkte des Kunden, für inhaltliche Fehler der vom Kunden eingegebenen/freigegebenen Daten oder für Folgen einer Verletzung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

§ 9 Warranty and limitation periods

§ 9 Gewährleistungs- und Verjährungsfristen

Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten verjähren in einem Jahr; ausgenommen bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund Vorsatzes/grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Rights of use and intellectual property

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter behält sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Logik, Engines und Software. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

(2) Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Eingaben und an mit der Plattform erzeugten Ausgaben; der Anbieter verarbeitet diese ausschließlich zur Vertragserfüllung.

(3) Ein Anspruch auf Offenlegung der internen Logik oder des Quellcodes besteht nicht.

§ 11 Confidentiality

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.

§ 12 Data protection and processing on behalf of the customer

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzhinweise. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter, der Kunde Verantwortlicher.

§ 13 Amendments to these terms

§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (Änderung von Gesetzgebung/Rechtsprechung, Anpassung an Sicherheits-, Technik- oder Marktstandards, Änderungen von Vorleistungen oder regulatorischen Anforderungen, die die Leistungserbringung betreffen) und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bis dahin gelten die bisherigen AGB. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten AGB ab dem angekündigten Zeitpunkt. Auf diese Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Individuell vereinbarte Hauptleistungspflichten bleiben von Änderungen nach diesem § 13 unberührt.

§ 14 Governing law, place of jurisdiction

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

§ 15 Final provisions

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Questions about these terms: info@medairon.com